Pflegefinanzierung und Antragstellung mit Formularen am Schreibtisch

Pflegefinanzierung 2026

Was Ihnenzusteht.

Pflegegeld, Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit, konkret erklärt, mit aktuellen Beträgen 2026.

Überblick

Pflegegeld 2026: alle Stufen

Die folgenden Beträge gelten ab 01.01.2026 (Valorisation; Orientierung laut pflege.gv.at/Pflegegeldstufen). Bei uns zuletzt geprüft: Q2 2026. Offizielle Übersicht.

StufeBetreuungsbedarfMonatsbetrag
Stufe 1über 65 Stunden€ 206,20
Stufe 2über 95 Stunden€ 380,30
Stufe 3über 120 Stunden€ 592,60
Stufe 4über 160 Stunden€ 888,50
Stufe 5außergewöhnlich€ 1.206,90
Stufe 6außergewöhnlich +€ 1.685,40
Stufe 7höchste Stufe€ 2.214,80

Für die 24-Stunden-Betreuung ist Pflegestufe 3 die Grundlage. Ab dieser Stufe können Sie zusätzliche Förderung beantragen.

Förderzuschuss für 24h-Betreuung

Zusätzlich zum Pflegegeld können Sie ab Pflegestufe 3 einen Zuschuss vom Sozialministeriumservice beantragen.

Gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) können Sie beim Sozialministeriumservice einen Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes beantragen. Wesentliche Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld mindestens in Stufe 3. Für ein Betreuungsverhältnis mit zwei selbständigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss nach der geltenden Förderrichtlinie derzeit bis zu EUR 800 monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld), vorbehaltlich weiterer gesetzlicher und verfahrensrechtlicher Voraussetzungen sowie eines ordnungsgemäßen Antrags. Welche Nachweise erforderlich sind, klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

Was Sie steuerlich absetzen können

Kosten für 24h-Betreuung können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, ohne Selbstbehalt, wenn die gepflegte Person Pflegegeld bezieht.

  • Honorar der Betreuungskräfte
  • Vermittlungsprovision der Agentur
  • Kosten für Pflegemittel
  • Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien

Wir helfen bei allen Anträgen

Pflegegeld-Antrag. Förderzuschuss. Steuerliche Erklärung. Die Formulare sind oft unklar formuliert, wir kennen jeden Schritt. Im Erstgespräch klären wir, welche Förderungen in Ihrer Situation möglich sind.

Kostenlose Beratung anfragen
Sozialministerium.gv.atpflege.gv.at/Pflegegeldstufenbmf.gv.at (Steuerliche Informationen)

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Verbindlich sind immer die aktuellen Regelungen und Bescheide der zuständigen Behörden. Diese Seite stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.